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eidesstattliche Erklärung

Was bei der eidesstattlichen Erklärung zur Bachelorarbeit wirklich zählt

Was Studierende zur eidesstattlichen Erklärung, ihren Pflichten und dem Zusammenhang mit einer sauberen Plagiatsprüfung wissen müssen.

Was die eidesstattliche Erklärung bei der Bachelorarbeit bedeutet

Die eidesstattliche Erklärung ist ein Pflichtbestandteil jeder Bachelorarbeit und Masterarbeit an deutschen Hochschulen. Mit dieser Erklärung bestätigst du schriftlich, dass du die Arbeit selbstständig verfasst und alle verwendeten Quellen korrekt angegeben hast. Ohne diese Unterschrift nimmt die Prüfungskommission deine Arbeit oft gar nicht erst zur Bewertung an, weil das Dokument formal zur Abgabe gehört wie das Deckblatt oder das Literaturverzeichnis.

Die genaue Formulierung der eidesstattlichen Erklärung steht in der Prüfungsordnung deiner Hochschule und unterscheidet sich leicht von Fakultät zu Fakultät. Trotzdem enthalten fast alle Varianten denselben Kern: Du versicherst, dass keine fremden Gedanken ohne Kennzeichnung übernommen wurden und dass die Arbeit in dieser Form noch nicht an anderer Stelle eingereicht wurde. Ein falscher Satzbau reicht meist nicht, wichtig ist der vollständige Inhalt.

Viele Studierende unterschätzen, wie eng die eidesstattliche Erklärung mit einer sauberen Plagiatsprüfung zusammenhängt. Wer die Erklärung unterschreibt, aber Textstellen ohne Zitat übernommen hat, riskiert später den Vorwurf der Täuschung. Deshalb lohnt sich eine gründliche Plagiatsprüfung vor der Abgabe, damit die Unterschrift unter der eidesstattlichen Erklärung tatsächlich der Wahrheit entspricht und keine bösen Überraschungen im Prüfungsausschuss folgen.

Rechtliche Folgen einer falschen eidesstattlichen Erklärung

Unterschreibst du eine eidesstattliche Erklärung, obwohl du wissentlich fremde Texte ohne Kennzeichnung übernommen hast, handelt es sich rechtlich um eine Täuschungshandlung. Die Prüfungsordnungen der Hochschulen sehen dafür klare Konsequenzen vor, von der Bewertung der Arbeit mit nicht ausreichend bis zur Exmatrikulation. In besonders schweren Fällen kann sogar der bereits verliehene Abschluss nachträglich aberkannt werden, wie es in bekannten Plagiatsfällen öffentlich diskutiert wurde.

Neben den hochschulrechtlichen Folgen kann eine falsche eidesstattliche Erklärung theoretisch auch strafrechtliche Relevanz bekommen, etwa wenn Urkunden gefälscht oder Prüfungsleistungen vorgetäuscht werden. In der Praxis prüfen Hochschulen zunächst intern, oft über eine Anhörung im Prüfungsausschuss, bevor weitere Schritte folgen. Entscheidend ist meist das Ausmaß und die erkennbare Absicht dahinter.

Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Studierende die eidesstattliche Erklärung nicht als reine Formsache abhaken. Eine ehrliche Selbstprüfung vor der Unterschrift, im besten Fall unterstützt durch eine technische Plagiatsprüfung, schafft Sicherheit. So lässt sich vor der Abgabe klären, ob wirklich alle Passagen korrekt zitiert wurden und die Erklärung guten Gewissens unterschrieben werden kann, ohne späteren Ärger im Prüfungsamt zu riskieren.

Typische Formulierungen und Stolperfallen in der Erklärung

Die meisten Vorlagen für die eidesstattliche Erklärung enthalten Formulierungen wie selbstständig verfasst, keine anderen Hilfsmittel verwendet und wörtlich oder sinngemäß übernommene Stellen kenntlich gemacht. Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen, denn er umfasst nicht nur direkte Zitate, sondern auch Paraphrasen. Wer fremde Gedanken nur leicht umformuliert und ohne Beleg einbaut, verstößt bereits gegen den Wortlaut der eidesstattlichen Erklärung.

Eine häufige Stolperfalle betrifft die Nutzung von KI Werkzeugen bei der Erstellung der Arbeit. Viele Prüfungsordnungen verlangen inzwischen eine zusätzliche Angabe, ob und wie Hilfsmittel wie Sprachmodelle genutzt wurden. Fehlt dieser Hinweis, obwohl KI Texte in die Arbeit eingeflossen sind, kann das ebenfalls als Verstoß gegen die eidesstattliche Erklärung gewertet werden, selbst wenn keine klassische Textkopie vorliegt.

Auch das Wiederverwenden eigener älterer Texte, etwa aus einer Hausarbeit, fällt unter die Erklärung, wenn die neue Arbeit als vollständig eigenständig ausgegeben wird. Dieses sogenannte Selbstplagiat wird von Prüfungsordnungen zunehmend ausdrücklich erwähnt. Bevor du unterschreibst, lohnt sich ein Blick in frühere eigene Arbeiten, damit keine unerkannten Übernahmen die eidesstattliche Erklärung nachträglich angreifbar machen.

So bereitest du die Abgabe mit gutem Gewissen vor

Ein strukturierter Abgabeprozess hilft, die eidesstattliche Erklärung ruhig und sicher zu unterschreiben. Sinnvoll ist es, die Arbeit einige Tage vor dem Abgabetermin fertigzustellen, damit noch Zeit für eine letzte Kontrolle bleibt. In dieser Phase lohnt sich ein Abgleich zwischen Literaturverzeichnis und Fußnoten, damit jede im Text erwähnte Quelle tatsächlich vollständig und korrekt aufgeführt ist.

Zusätzlich empfiehlt sich eine technische Plagiatsprüfung, die den Text mit einer großen Datenbank an Quellen abgleicht und Übereinstimmungen sichtbar macht. So erkennst du frühzeitig, welche Passagen möglicherweise noch ein Zitat brauchen, bevor du die eidesstattliche Erklärung unterschreibst. Gerade bei langen Arbeiten mit vielen Quellen ist eine rein manuelle Kontrolle kaum zuverlässig genug.

Am Ende steht die eidesstattliche Erklärung als letzter formaler Schritt vor der Abgabe. Wer die Arbeit sorgfältig zitiert, eigene Formulierungen bevorzugt und Zweifel lieber vorher klärt, kann die Unterschrift ohne Bauchschmerzen leisten. Diese Sorgfalt zahlt sich auch im Kolloquium aus, weil Prüferinnen und Prüfer dort gezielt nachfragen können, wie einzelne Quellen in die Argumentation eingeflossen sind.

Unterschiede zwischen Hochschulen und Studiengängen

Nicht jede Hochschule verlangt die eidesstattliche Erklärung in identischer Form. Manche Prüfungsordnungen verlangen eine handschriftliche Unterschrift auf Papier, andere akzeptieren eine digitale Bestätigung im Prüfungsportal. In technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen wird häufig zusätzlich eine Erklärung zu verwendeten Programmiercodes oder Messdaten verlangt, während geisteswissenschaftliche Fächer den Fokus stärker auf Textquellen legen.

Auch die Reihenfolge im Dokument unterscheidet sich: An manchen Fakultäten steht die eidesstattliche Erklärung direkt nach dem Deckblatt, an anderen ganz am Ende der Arbeit vor dem Anhang. Diese Details wirken klein, führen aber regelmäßig zu formalen Rückfragen im Prüfungsamt. Ein Blick in die aktuelle Prüfungsordnung oder Vorlage der eigenen Fakultät erspart unnötige Korrekturschleifen kurz vor der Abgabe.

Wer den Studiengang wechselt oder an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben ist, sollte die jeweils gültige Vorlage genau prüfen, statt eine alte Version wiederzuverwenden. Eine veraltete eidesstattliche Erklärung mit falschem Hochschulnamen oder überholter Formulierung kann formal beanstandet werden, selbst wenn der inhaltliche Kern stimmt. Im Zweifel hilft eine kurze Nachfrage im Prüfungssekretariat.

Häufige Fragen aus der Prüfungspraxis zur eidesstattlichen Erklärung

In der Beratungspraxis tauchen rund um die eidesstattliche Erklärung immer wieder ähnliche Unsicherheiten auf. Viele Studierende fragen, ob ein nachträglich entdeckter Zitierfehler automatisch als Täuschung zählt. In der Regel prüfen Prüfungsausschüsse den Einzelfall und unterscheiden zwischen einem vereinzelten Versehen und einem systematischen Muster nicht gekennzeichneter Übernahmen, das auf Vorsatz hindeutet.

Eine weitere häufige Frage betrifft die Zusammenarbeit mit Lektoren oder Korrektoren. Sprachliche Korrekturen sind in aller Regel unproblematisch für die eidesstattliche Erklärung, solange keine inhaltlichen Textteile von dritter Seite verfasst werden. Sobald ein Lektorat jedoch ganze Absätze umschreibt oder ergänzt, sollte das offen mit der betreuenden Person besprochen werden.

Abschließend gilt: Die eidesstattliche Erklärung ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern der formale Rahmen für wissenschaftliche Redlichkeit. Wer frühzeitig sauber zitiert, eigene Formulierungen nutzt und die Arbeit vor der Abgabe gründlich prüft, unterschreibt die Erklärung mit ruhigem Gewissen. So bleibt der Fokus auf dem eigentlichen Ziel, nämlich einer eigenständigen und überzeugenden Bachelorarbeit oder Masterarbeit.

Häufige Fragen zu eidesstattliche Erklärung

Muss ich die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschreiben?

Das hängt von der Prüfungsordnung deiner Hochschule ab. Manche verlangen eine handschriftliche Unterschrift im gedruckten Exemplar, andere akzeptieren eine digitale Bestätigung im Uploadportal. Frage im Zweifel im Prüfungssekretariat nach der aktuell gültigen Vorgabe.

Was passiert, wenn ich die eidesstattliche Erklärung vergesse?

Fehlt die eidesstattliche Erklärung, nimmt die Prüfungskommission die Arbeit häufig gar nicht formal an. Du bekommst dann meist eine kurze Frist zur Nachreichung, in seltenen Fällen zählt der Termin aber bereits als verpasst. Kläre solche Fälle möglichst sofort mit dem Prüfungsamt.

Zählt die Nutzung von KI beim Schreiben als Verstoß gegen die Erklärung?

Nur wenn die Nutzung nicht offengelegt wird, obwohl deine Prüfungsordnung das verlangt. Viele Hochschulen fordern inzwischen eine gesonderte Angabe zu KI Hilfsmitteln neben der eidesstattlichen Erklärung. Informiere dich vorab, welche Regeln an deiner Fakultät gelten.

Hilft eine Plagiatsprüfung wirklich vor der Unterschrift?

Ja, eine Plagiatsprüfung zeigt Textstellen, die mit anderen Quellen übereinstimmen und noch ein Zitat brauchen könnten. So kannst du gezielt nacharbeiten, bevor du die eidesstattliche Erklärung unterschreibst. Das schafft mehr Sicherheit als eine rein manuelle Kontrolle.

Kann eine falsche Erklärung auch nach der Abschlussfeier noch Folgen haben?

Ja, Hochschulen können Abschlüsse auch nachträglich aberkennen, wenn ein Täuschungsversuch bekannt wird. Solche Fälle sind selten, aber rechtlich möglich und öffentlich bereits vorgekommen. Deshalb lohnt sich Sorgfalt schon vor der ersten Abgabe.

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